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Die Anwälte:

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Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Vermieter als auch der Mieter. Gleiches gilt für das so genannte Pachtrecht. Grundsätzlich geht es um die Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Im Hinblick auf die Änderung gesetzlicher Bestimmungen ist das Miet-/Pachtrecht immer komplizierter geworden, weshalb die Beratung auf diesem Gebiet dringend geboten erscheint.

Wir vertreten sowohl Vermieter / Verpächter als auch Mieter / Pächter. Die wichtigsten Fragen betreffen:

Gestaltung / Prüfung von gewerblichen und privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen
Kündigungen von gewerblichen und privaten Miet- und Pachtverträgen
Wohnraumkündigungsschutz
Räumungsverfahren und Zwangsvollstreckung (Räumung)
Mieterhöhung
Schönheitsreparaturen
Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten
Mietminderung und Schadenersatz


Referat / Sachbearbeiter: RA Hirschel, RA Emrich, RA’in Murat